einer Höhe von 4,5 m) befahrbar ist und eine entsprechende Zufahrts- und Entlademöglichkeit für solche Fahrzeuge besteht. Veranlassen Sie bitte, dass Sondermüll und andere Altlasten von Ihrem Grundstück entfernt werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass sich im Baufeld keine Leitungen oder sons- tige Hindernisse, die eine Bebaubarkeit einschränken, befinden. Damit die Arbeit unserer Handwerker nicht behindert wird, muss Ihr Grundstück, falls erforderlich, rechtzeitig von Ihnen geräumt werden. Stellen Sie bitte sicher, dass uns ausreichend Platz für Arbeits- und Lagerflächen (für Gerüste, Material, Maschinen, Kräne usw.) zur Verfügung steht. Zur Gerüststellung beträgt die Arbeitsfläche, als ebene Sauberkeitsschicht aus Füllsand in ausreichender Stärke, umlaufend ca. drei Meter um das Gebäude. Sollten Mehrkosten entstehen, weil die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, sind diese von Ihnen zu tragen. Sofern für Arbeitsflächen, Lagerflä- chen oder Überwegungen die Zustimmung Ihres Nachbarn erforderlich ist, so ist diese von Ihnen einzuholen. Bei manchen Baugrundstücken ist es aufgrund der dortigen Anfahrts-/Verkehrs- situation unvermeidbar, dass Fahrzeuge unserer Nachunternehmer im öffentli- chen Verkehrsraum abgestellt werden müssen. Die dazu erforderliche Geneh- migung wird regelmäßig mit der Auflage verbunden, dass die Straße für den übrigen Verkehr gesperrt wird. Sollte bei Ihrem Bauvorhaben eine Straßensper- rung erforderlich sein, wären diese Kosten sowie eine hieraus resultierende Bauverzögerung von Ihnen zu tragen. Als Bauherr sind Sie ebenso Grundstückseigentümer und müssen die gesetzli- chen Vorschriften für die Einrichtung von Baustellen berücksichtigen. Holen Sie sich vor dem Beginn der Bauarbeiten eine behördliche Genehmigung ein und sichern Sie die Fläche vorschriftsmäßig durch eventuell erforderliche Absper- rungen oder Bauzäune. Damit sorgen Sie auch vor, dass in Ihrer zukünftigen Nachbarschaft niemand zu Schaden kommt, für den man Sie haftbar machen könnte. 24. Außenanlagen Die Gestaltung des Grundstückes, das Einplanieren, die Geländeregulierung sowie die Herstellung von Drainagen gehören nicht zu unseren Leistungen. 2424